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   BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94   

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https://dejure.org/1995,9719
BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94 (https://dejure.org/1995,9719)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 2 RU 8/94 (https://dejure.org/1995,9719)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 2 RU 8/94 (https://dejure.org/1995,9719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Erfassung aller im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführten Tätigkeiten als versichert - Erfassung von den persönlichen Interessen des Beschäftigten dienenden Tätigkeiten als versichert - Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94
    Diese Art von verbessertem "Betriebsklima" bezieht sich auch nicht auf die Kollegialität der Beschäftigten untereinander oder auf gute Beziehungen zum Unternehmer (s dazu das Urteil des Senats vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 21), sondern auf die gesteigerte Arbeitsmotivation durch soziale Arbeitsplatzgestaltung (vgl das Urteil des Senats vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 41/93 - Beseitigen von Flecken an den Wänden des Arbeitszimmers durch Neutapezierung - HV-Info 1995, 711 = BAGUV RdSchr 40/95).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94
    Wenn keine betrieblichen Gründe hinzukommen, gilt das auch während der Arbeitszeit im Betrieb und selbst dann, wenn der Unternehmer darin ohne eigenes betriebliches Interesse einwilligt, ja sogar auch, wenn er das ohne eigenes betriebliches Interesse aus reiner Gefälligkeit finanziell unterstützt (s das Urteil des Senats vom 19. Januar 1995 - 2 RU 3/94 - dazu auch Brackmann aaO S 480w I/480x).
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 41/93

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitszimmer

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94
    Diese Art von verbessertem "Betriebsklima" bezieht sich auch nicht auf die Kollegialität der Beschäftigten untereinander oder auf gute Beziehungen zum Unternehmer (s dazu das Urteil des Senats vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 21), sondern auf die gesteigerte Arbeitsmotivation durch soziale Arbeitsplatzgestaltung (vgl das Urteil des Senats vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 41/93 - Beseitigen von Flecken an den Wänden des Arbeitszimmers durch Neutapezierung - HV-Info 1995, 711 = BAGUV RdSchr 40/95).
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94
    Die Rechtsprechung hat längst anerkannt, daß Arbeitsleistungen, die besonders belastend sind, indem sie ermüden, erschöpfen oder schweißtreibend wirken, Gegenmaßnahmen erforderlich machen können, die an sich eigenwirtschaftlich sind, aber im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit versichert sein können (zB Duschen in einer Arbeitspause, um die Arbeits- und Spannkraft des Versicherten zu erhalten, BSG Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 25/80 - in USK 801260 = HVBGB RdSchr VB 204/80; Vergünstigungen gegenüber den Beschäftigten zur günstigen Beeinflussung des Betriebsklimas in dem Sinne, daß die Beschäftigten ihre betrieblichen Aufgaben sorgfältiger, zuverlässiger und freudiger erfüllen, BSG Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 64/75 - SozR 2200 § 1509a Nr. 1).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 73/75

    Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Einrichtung eines Girokontos -

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94
    Dabei ist der Versicherungsschutz nicht auf Unfälle bei Arbeiten beschränkt, die den im Arbeitsvertrag niedergelegten Aufgaben der Versicherten oder denen des Unternehmers entsprechen (s BSGE 41, 141, 144).
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 64/75

    Unfallversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfall - Feststellung -

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94
    Die Rechtsprechung hat längst anerkannt, daß Arbeitsleistungen, die besonders belastend sind, indem sie ermüden, erschöpfen oder schweißtreibend wirken, Gegenmaßnahmen erforderlich machen können, die an sich eigenwirtschaftlich sind, aber im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit versichert sein können (zB Duschen in einer Arbeitspause, um die Arbeits- und Spannkraft des Versicherten zu erhalten, BSG Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 25/80 - in USK 801260 = HVBGB RdSchr VB 204/80; Vergünstigungen gegenüber den Beschäftigten zur günstigen Beeinflussung des Betriebsklimas in dem Sinne, daß die Beschäftigten ihre betrieblichen Aufgaben sorgfältiger, zuverlässiger und freudiger erfüllen, BSG Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 64/75 - SozR 2200 § 1509a Nr. 1).
  • BSG, 06.05.2021 - B 2 U 15/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - von außen auf

    Sollte dies zutreffen, hätte die Klägerin - im fremdnützigen Interesse der Unternehmerin - ihre tatsächlich bestehende allgemeine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis erfüllt, auf die Einhaltung regelkonformen Verhaltens (auch durch "Remonstration") und die Wahrung der betrieblichen Ordnung hinzuwirken (BSG Urteil vom 11.5.1995 - 2 RU 8/94 - juris RdNr 18; vgl auch Preis in Erfurter Kommentar, 21. Aufl 2021, § 611a BGB RdNr 738) und die Unternehmerin auf Verstöße gegen selbst gesetzte Regelungen im Unternehmen hinzuweisen.
  • LSG Sachsen, 14.09.2015 - L 2 U 39/12

    Gesetzliche Unfallversicherung; Streitigkeit am Arbeitsplatz - Arbeitsunfall;

    Die - hier vom Hausrechtsinhaber jedenfalls geduldete - schmückende Ausgestaltung der Wände eines Büros mit privaten Bildern (oder Pflanzen o. Ä.) liegt zur Überzeugung des Senats auch nicht derart wesentlich im betrieblichen Interesse, dass der unfallversicherungsrechtliche Zusammenhang zu bejahen ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11.05.1995 - 2 RU 8/94 - juris RdNr. 18).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - L 2 U 16/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Rettungshandlung -

    Gegenstand des Berufungsverfahrens ist lediglich die Feststellung eines versicherten Unfalles (zur Zulässigkeit vgl. BSG, Urteil vom 11.5.1995 2 RU 8/94).
  • LSG Bayern, 12.10.2010 - L 3 U 501/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Betrieb habe dies im Rahmen der sozialen Arbeitsplatzgestaltung geduldet (vgl. hierzu das Urteil des BSG vom 11.05.1995 - 2 RU 8/94).
  • LSG Bayern, 16.04.2002 - L 15 VG 10/00

    Feststellung einer entschädigungspflichtigen Gewalttat dem Grunde nach;

    In Übereinstimmung mit den o.a. befürwortenden Kommentarmeinungen und im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG für den insoweit vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, 11.05.1995, 2 RU 8/94; s. auch Krasney/Udsching, a.a.O.) hält er auch die begehrte Feststellung - als eine solche i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG - für zulässig.
  • SG Hannover, 11.01.2006 - S 36 U 454/04
    Das BSG hat sich im Urteil vom 11.05.1995 (2 RU 8/94) für die Zulässigkeit eines derartigen Feststellungsantrag ausgesprochen (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Auflage 2002, Kapitel IV. Rn. 89).
  • LSG Niedersachsen, 29.03.2001 - L 6 U 154/99

    Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung - widerrechtlicher Angriff

    Die allein auf die Feststellung eines Arbeitsunfalls, der sog. haftungsbegründenden Kausalität, gerichtete Feststellungsklage ist entsprechend § 55 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz -- SGG -- generell zulässig (BSG, Urteil vom 11. Mai 1995 -- 2 RU 8/94 --; Krasney/Udsching, Handbuch des Sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage 1997, Kap. IV Rz. 89).
  • LSG Niedersachsen, 20.07.1999 - L 6 U 88/99

    Unfallversicherungsschutz - stationäre Behandlung - Vorbereitungshandlung

    Diesen hat das Bundessozialgericht ( BSG ) in seinen Urteilen vom 11. Mai 1995 (2 RU 8/94) und 23. März 1999 (B 2 U 15/98 R), denen der Senat insoweit folgt, bejaht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2008 - L 14 U 82/06
    Das BSG hat sich im Urteil vom 11.05.1995 (Az.: 2 RU 8/94) für die Zulässigkeit eines derartigen (ergänzenden) Feststellungsantrags ausgesprochen (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Auflage 2005, Kapitel IV. Rn. 89).
  • SG Hannover, 27.07.2006 - S 36 U 331/05
    Das BSG hat sich im Urteil vom 11.05.1995 (2 RU 8/94) für die Zulässigkeit eines derartigen Fest-stellungsantrag ausgesprochen (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Auflage 2002, Kapitel IV. Rn. 89).
  • SG Hannover, 27.04.2006 - S 36 U 351/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2004 - L 6 U 71/03
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